Timeo Danaos et dona ferentes … In meinem Beitrag zur Verwendung fremder Bilder (Oktober 2013), über dessen Auszeichnung ich mich natürlich gefreut habe, bin ich am Schluss auf extrem bildlastige Angebote wie Tumblr oder Pinterest eingegangen, bei denen die millionenfache Urheberrechtsverletzung geradezu Programm ist: “Die Fotografen-Lobby kann noch so sehr mit Schaum vor dem Mund gegen das massenhafte Teilen geschützter Bilder im Internet eifern: Ich bezweifle, dass sie die Flut eindämmen kann.” Getty Images hat sich nun zu einem bemerkenswerten Schritt entschlossen und macht unter anderem Bloggern ein legales Angebot: Unter bestimmten Bedingungen darf ein nicht unbeträchtlicher Teil des Getty-Bildbestands kostenlos mittels einer Einbettungs-Funktion genutzt werden. Dass die Fotografen, unter denen die Betonköpfe das große Wort zu führen scheinen, empört sind, war absehbar. Aber auch sonst gab es sehr viele kritische Stimmen (nicht nur im gewohnt miesepetrigen Deutschland), was mir doch ein wenig ungerecht erscheint. Ärgerlich sind Falschdarstellungen, die Gettys Angebot möglichst restriktiv auslegen.
Spektakulärer Kurswechsel
Die 1995 gegründete Bildagentur war für ihre aggressive und unbarmherzige Rechtewahrnehmung berüchtigt. Auch viele deutsche Nutzer wurden im Auftrag der Agentur vor allem durch die “Abmahn-Kanzlei” Waldorf Frommer abgemahnt. Es fällt daher schwer, den Wandel von der beißfreudigen Bulldogge zum bloggerfreundlichen Kuschelhund zu glauben. In einem einschlägigen Forum wird bereits gemutmaßt, Getty werde seine Bilder plötzlich kostenpflichtig werden lassen. Also eine Art trojanisches Pferd?
Die harte Rechteverfolgung hat den massenhaften Bilderklau überhaupt nicht stoppen können. Die unglückliche Eskalations-Devise “Mehr desselben” (ich habe sie im Nachwort zu meiner Urheberrechtsfibel 2009 analysiert) hat nicht funktioniert – daher das Umdenken. Im digitalen Zeitalter brauchen wir ein völlig anderes Urheberrecht, das auf das Abmahnunwesen und die Kriminalisierung verzichtet. Zugleich muss der Wandel jedoch “sozialverträglich” gestaltet werden. Auch Berufsfotografen müssen ihre Mieten zahlen und ihre Familien unterhalten können. Es mag paradox erscheinen, wenn ich als vehementer Verfechter freier Inhalte Getty in Schutz nehme, aber neben der Bekämpfung von Copyfraud bei gemeinfreien Bildern und ihren Reproduktionen (“Was gemeinfrei ist, muss gemeinfrei bleiben!”), neben der Forderung, dass im Bereich der Wissenschaft auf Bildurheberrechte verzichtet wird und auf CC-BY oder Public Domain gesetzt wird, und – last but not least – neben dem Appell, der Bildung (im weitesten Sinn) dienliche Bilder freizugeben (siehe vor allem Wikimedia Commons) muss man doch die Realitäten des Bildermarkts in Rechnung stellen. Hätte Getty erklären sollen “Wir werden nunmehr zur Wohlfahrtsorganisation und stellen alle unsere Bilder unter CC-BY zur Verfügung”? Ich zolle dem Schritt, eine kostenlose und legale Alternative anzubieten, ausdrücklich Respekt, denn er geht definitiv in die richtige Richtung.
Die durchaus vorhandenen Risiken und Nebenwirkungen sind online breit beleuchtet worden. Ich empfehle die FAQ von Rechtsanwalt Schwenke, der bei aller Kritik doch zu dem Schluss kommt: “Ich persönlich finde es gut, dass Getty diesen Weg geht und sich an der “Sharing Culture” beteiligt und vor allem einen großzügigen Maßstab bei kommerzieller Nutzung anlegt. Damit werden die Nachteile, die das Urheberrecht für (Semi)Privatnutzer mit sich bringt, ein Stück aufgewogen und der “Grass Roots” Journalismus unterstützt. Ferner haben die Bilder eine gute Qualität und auch sind die Gefahren illegaler Uploads geringer, als bei Bildern unter Creative Commons-Lizenzen”.
Es gibt keinen funktionierenden Filter nur für zum Teilen freigegebene Bilder, sehr attraktive Bildergruppen sind ausgeschlossen. Es muss strikt der Einbettungscode wie er ist (also der Iframe) verwendet werden (was etwa dazu führt dass in Archivalia aufgrund des Iframe-Verbots von Twoday keine Getty-Bilder verwendet werden können), der jetzt schon Werbung für Getty (und einen Backlink) transportiert und zukünftig wohl auch mit anderer Werbung angereichert werden soll. Die Größe kann nicht geändert werden. Getty behält sich das Recht vor, die Bilder jederzeit wieder zu entfernen.
Aus wissenschaftlicher Sicht kann man mangelhafte Metadaten kritisieren. “3 Turkish dervishes in native costume” ist alles, was man über obiges historisches Foto erfährt. Eine Datierung und sei sie auch ungenau ist aber unverzichtbar. Von daher kann es gut sein, dass viele WissenschaftsbloggerInnen zu wenig wirklich brauchbares Material bei Getty finden.
Man konnte nicht erwarten, dass Getty das eigene Geschäftsmodell durch eine Freigabe auch für kommerzielle Nutzungen torpedieren würde. Von daher ist es erfreulich, dass werbefinanzierte Angebote nicht ausgeschlossen sind. “Blogs that draw revenues from Google Ads will still be able to use the Getty Images embed player at no cost. “We would not consider this commercial use,” says Peters. “The fact today that a website is generating revenue would not limit the use of the embed. What would limit that use is if they used our imagery to promote a service, a product or their business. They would need to get a licence.” (bjp-online) Wer dagegen ein Creative Commons Bild, das die Einschränkung NC besitzt, in einem Blog mit Google-Ads benutzt, bewegt sich mindestens in einer Grauzone und kann möglicherweise abgemahnt werden. Sicher wird es im Einzelfall noch Streit geben (erneut der Hinweis auf RA Schwenkes FAQ), aber Wissenschaftsblogs dürften keine Probleme mit dieser Einschränkung haben. Genuine Werbeaktivitäten (zu denen auch Gewinnspiele zählen) können allerdings nicht kostenlos bebildert werden.
Dass Getty nur redaktionelle Verwendungen freigibt, scheint mir eher unproblematisch, denn es nicht davon auszugehen, dass die Firma ihren generösen Schritt durch kleinliche Restriktionen kaputtmachen wird. Redaktionell ist als Gegenbegriff zu kommerziell aufzufassen. Natürlich kann keine Rede davon sein, dass die meisten Tumblr-Blogs Fotos nur “im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind” (Terms) teilen. Hier muss sich Getty das Anbringen eines Tumblr-Buttons anrechnen lassen, bei dem man keinen Code kopieren muss und auch nicht irgendwelchen Nutzungsbedingungen zustimmen. Wenn also nur wenige Tumblr-Blogs keine bloßen “Bilderschleudern”, von denen oft sehr viele Bilder je Tag und zwar ohne redaktionellen Text (abgesehen bestenfalls von einer Bildunterschrift) geteilt werden, sind, bedeutet das Anbringen eines Tumblr-Sharing-Buttons nichts anderes als die Aufforderung zum kostenlosen Teilen nach Tumblr-Art. Was bei Tumblr rechtens ist, muss bei Pinterest & Co. billig sein. Wenn ich ein Blumenbild (oder süße Häschen, siehe Bild unten) zum Teilen freigebe, kann ich nicht erwarten, dass es im Zusammenhang mit einem öffentlich interessierenden Ereignis geteilt wird. Wer sich an die Regeln hält und nicht-kommerziell nutzt, darf also auch rein illustrativ nutzen.
Happy embedding!
Nicht nur Getty verwendet Einbettungscodes, sondern auch YouTube, Flickr oder Pinterest, um nur die bekanntesten zu nennen. Ich habe mich vor kurzem mit den rechtlichen Rahmenbedingungen bei Flickr in Archivalia befasst und war selbst überrascht, dass man Flickr-Bilder legal auch dann teilen, also auf anderen Websites verwenden darf, wenn sie nicht unter einer CC-Lizenz stehen. Grundsätzlich gilt bei der Verwendung solcher Einbettungscodes: Abgesehen von irrtümlichen Abmahnungen (diese gibt es häufiger als man annehmen sollte) droht keine Abmahnung, wenn
a) der Inhalt vom Berechtigen (Urheber oder Inhaber entsprechender Nutzungsrechte) auf der Website eingestellt wurde
b) die Bedingungen der Website (z.B. Verwenden nur des vorgegebenen Einbettungs-Codes) eingehalten wurden
c) die AGB der Website, die diese Weiternutzung ermöglichen, wirksam sind (aber auch dann braucht der Nutzer nicht notwendigerweise Angst haben).
Da Flickr seinen Nutzern die Wahl lässt, ob sie Sharing erlauben wollen oder nicht, darf man die vorgegebenen Teilungsmöglichkeiten ganz legal nutzen. Ständige deutsche Rechtsprechung ist: “Ein Berechtigter, der Texte oder Bilder im Internet ohne Einschränkungen frei zugänglich macht, muss mit den nach den Umständen üblichen Benutzungshandlungen rechnen” (so das LG Köln). Wer zum Teilen einlädt, kann nicht abmahnen, wenn tatsächlich geteilt wird.
OMG, der Datenschutz!
Die nicht selten recht hysterische Tonlage, mit der – vor allem In Deutschland – Datenkraken gegeißelt werden, nervt mich schon lange. Ja, mittels des Iframe ist datenschutzrechtlich bedenkliches Tracking möglich. Mich persönlich stört das eher weniger (zumal Getty nicht die NSA ist). Wer sich bei Getty darüber aufregt, dass die Einbettungsfunktion Tracking ermöglicht, darf dann auch kein einziges YouTube-Video einbinden. Überhaupt kann man das Social Web so gut wie vergessen, wenn es um die hergebrachten Grundsätze des Datenschutzes geht. Auf Facebook & Co. kann man derzeit nicht datenschutzkonform agieren.
Ja, man zahlt – wie häufig – mit Daten und wird zum Werbeträger (vorerst nur für Getty selbst). Ich finde das nicht unfair. Man muss sich nur einmal ansehen, was man für das Häschenbild unten bei Getty regulär zahlen müsste (von 119 bis 449 Euro). Zu rufen “There’s No Such Thing as a Free Lunch” und dann auf die kostenlosen Creative Commons Bilder zu verweisen erscheint mir widersprüchlich. Auch bei CC zahlt man mit Anerkennung (Attribution) und Einhaltung der Lizenzbedingungen. Und selbstverständlich gibt es im Urheberrecht einen kostenlosen Lunch: nämlich die Public Domain, ein reich gedeckter Tisch, den es unbedingt auszubauen gilt.
Niemand ist gezwungen, das aus meiner Sicht durchaus großzügige Angebot von Getty Images anzunehmen, und jeder, der es tut, kann die Bilder jederzeit wieder rauswerfen. Es gilt, die weitere Entwicklung und das weitere Verhalten von Getty zu beobachten. Wer sich an Gettys Regeln hält, sollte aber bis auf weiteres keine bösen Überraschungen erleben.
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FAQ zur Einbettung der Bilder von Getty Images – Urheberrechtlich top, Datenschutzrechtlich flop
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Gratisbilder für alle – attraktiv oder gefährlich? bzw. Das neue Angebot von Getty Images an Blogger: Attraktiv oder gefährlich?
Kostenlose Bilder sind nicht umsonst
Stockfotografie: Gettyimages bietet kostenlose Nutzung ausgewählter Bilder
Getty Embed Tool Already Subverted: You Can Crop Out the Credit Line
Getty Images Allows Free Embedding, but at What Cost to Privacy?
Getty Images allows free embed of 35 million photographs
Getty Images Image Embed: Progressive or Destructive?
Getty Images goes free: is embedding an alternative to copyright?
Getty Images: not quite free to use
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (17. März 2014). Die Bilderfreigabe von Getty Images – faires Angebot oder Danaergeschenk? Redaktionsblog. Abgerufen am 10. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/tdvt