No risk, no blog? Rechtsfragen des Bloggens

Die dritte Folge der Archivalia-Serie widmete sich soeben der Impressumspflicht. Da die Beiträge in überarbeiteter Form auch im Redaktionsblog landen sollen (oder als Zusammenfassung?) wäre ich doch sehr dankbar, wenn ich Rückmeldungen dazu erhielte. Meine Einträge sollen allgemeinverständlich sein und ohne juristisches Kauderwelsch bei der Risikoabschätzung helfen. Sie bedürfen daher der kritischen Lektüre.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Klaus Graf (2012, 13. Oktober). No risk, no blog? Rechtsfragen des Bloggens. Redaktionsblog. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/tdu1

Veröffentlicht am
Kategorisiert in Rechtsfragen

Von Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

3 Kommentare

  1. Danke für die Beiträge und die Serie, die für jeden (Wissenschafts)Bloggenden ausgesprochen nützlich ist. Die Texte sind allgemein verständlich. Neben dem unmittelbaren praktischen Nutzen dürfte ein Verdienst darin liegen, bei vielen überhaupt erst ein Problembewusstsein zu schaffen (z.B. darf ich ein Foto von mir im Impressum abbilden; was ist mit Fotos von einem Referenten oder mit Fotos vom Publikum). Die Beiträge enthalten generell zwei Aspekte, deren Abwägung gut gelöst ist: 1) aktuelle rechtliche Diskussionen und 2) Beratung und “Servicebeitrag”. Im Artikel über das Impressum würde ich mir wünschen, dass noch konkret genannt wird, was im Impressum stehen soll (es gibt zwar Links dazu, aber dann hätte man alles gleich zusammen). Merci.

  2. Sinn und Zweck eines Impressums ist es, den Nutzer rasch und vollständig über die Verantwortlichkeit zu unterrichten. Unabhängig von einer juristischen Einschätzung: nein.

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